Im Geschäftsjahr 2020 haben der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse die ihnen nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Dabei haben sie ihre Überwachungsfunktion umfassend erfüllt, die in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse nach sorgfältiger Prüfung und Beratung gefasst und die aufsichtsrechtlich geforderte Sachkunde für Aufsichtsratsmitglieder durch Fortbildungsmaßnahmen weiter sichergestellt.
Der Aufsichtsrat verfügt aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrung in seiner Gesamtheit über ausreichendes Branchen- und Sachwissen sowie über Expertise in der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Diese Anforderungen hat der Vorstandsausschuss des Aufsichtsrates gemäß § 25d KWG überprüft. Der Aufsichtsrat ist zudem frei von Interessenskonflikten. Die gesetzlichen Anforderungen nach § 36 Abs. 4 GenG werden somit erfüllt.
In regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen wurden der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse vom Vorstand zeitnah und ausführlich über die strategische und operative Bankplanung, die geschäftliche Entwicklung, die Investitions- und Projektvorhaben, die Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Risikolage der Bank informiert. Dabei hat der Aufsichtsrat auch die strategische Weiterentwicklung im Rahmen der „Strategie23“ begleitet und sich hierzu ausführlich beraten.
Der Bauausschuss hat im Jahr 2020 das Bauprojekt „Altstädter Kirchstraße 4 in Bielefeld“ abgeschlossen. Hier ist für das weitere Wachstum des Bankverein Werther, Zweigniederlassung der VerbundVolksbank OWL eG, ein Erweiterungsneubau entstanden. In den Sitzungen des Kreditausschusses wurden neben einzelnen Kreditengagements auch der Kreditrisikobericht, das Kompetenzsystem der Bank sowie das Anzeigen- und Meldewesen behandelt. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates konnte seine Tätigkeiten gemäß Jahresprüfungsplan 2020 vollumfänglich erfüllen und darüber hinaus die Angemessenheit und Wirksamkeit des Datenkontrollkonzeptes der Bank feststellen. In den Sitzungen des Risikoausschusses wurden neben dem vierteljährlichen Reporting zur Risikosituation der Bank und dem Quartalsbericht der Internen Revision auch der Compliance- und Geldwäsche-Jahresbericht sowie die Geschäfts- und Risikostrategie und IT-Strategie der Bank vorgestellt und erörtert. Darüber hinaus war ein Schwerpunktthema die Konditionengestaltung im Kundengeschäft. Der Vorstandsausschuss hat sich mit der aktuellen und zukünftigen Struktur und Zusammensetzung des Vorstandes und des Aufsichtsrates nach § 25d KWG sowie mit den Personal- und Vertragsangelegenheiten der Geschäftsleitung inkl. der Vorstandsnachfolge befasst und entsprechende Beschlüsse gefasst. Daneben wurde die Angemessenheit des Vergütungssystems der Bank im Sinne der Institutsvergütungsverordnung und des § 25a KWG beraten und festgestellt. Aus den Sitzungen der einzelnen Ausschüsse ist dem Gesamtaufsichtsrat regelmäßig und zeitnah berichtet worden.
Den vorgelegten Jahresabschluss, den Lagebericht, den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b HGB hat der Aufsichtsrat geprüft und hierzu keine Einwendungen erhoben. Der Jahresabschluss ist zutreffend aus der Buchführung und den Inventaren der Bank entwickelt worden. Dem Vorschlag des Vorstandes zur Gewinnverwendung wird zugestimmt; er entspricht den Vorschriften der Satzung.
Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V. hat die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes vorgenommen. Ein Prüfungsschwerpunkt wurde durch den Aufsichtsratsvorsitzenden nicht gesetzt. Der Prüfungsverband hat dem Aufsichtsrat gegenüber die Unabhängigkeit der an der Abschlussprüfung beteiligten Mitarbeiter bestätigt. Als Prüfungsergebnis wurde die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung festgestellt. Der Bestätigungsvermerk wurde ohne Einschränkung erteilt. Der Aufsichtsrat hat den Bericht über die gesetzliche Jahresabschlussprüfung entgegengenommen und geprüft. Im Rahmen der gemeinsamen Prüfungsschlusssitzung (§ 57 Abs. 5 GenG) haben Vorstand und Aufsichtsrat die Prüfungsergebnisse bezüglich der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems eingehend erörtert. Es sind keine berichtenswerten Besonderheiten und Unstimmigkeiten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung aufgetreten.
Mit Ablauf der diesjährigen Vertreterversammlung scheiden aus dem Aufsichtsrat gemäß § 24 der Satzung folgende Mitglieder turnusmäßig aus: Peter Gödde, Mona Niggemeyer-Hollmann, Gabriele Schäfers und Joachim Pahn. Alle vier Aufsichtsratsmitglieder stehen für eine Wiederwahl zur Verfügung. Die Wiederwahl ist zulässig und wird der Vertreterversammlung vorgeschlagen.
Der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende, Bernd Seibert, ist mit Erreichen der satzungsgemäßen Altersgrenze nach der Vertreterversammlung am 17.11.2020 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Ferner ist der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende, Helmut Lüke, mit Eintritt in den Ruhestand zum Ende des Berichtsjahres aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden und Frau Christiane Kuhlebrock-Rosche als gewählte Ersatzvertreterin für die Arbeitnehmerseite in den Aufsichtsrat nachgerückt. Für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und ihr engagiertes Wirken im Interesse der Bank spricht der Aufsichtsrat Herrn Seibert und Herrn Lüke seinen ganz besonderen Dank aus.
Dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der VerbundVolksbank OWL eG dankt der Aufsichtsrat – auch mit Blick auf die seit Frühjahr 2020 bestehenden Herausforderungen durch die Corona-Virus-Pandemie – für die erfolgreiche und engagierte Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Paderborn, im April 2021
Der Aufsichtsrat
Peter Gödde
Vorsitzender